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Vor etwas zehn Jahren tauchte der Begriff Riester-Rente zum ersten Mal in den Medien auf. Seitdem geistert er durch die Zeitungen, Radiosender und anderen Kommunikationsmitteln und jeder hat mehr oder weniger fundierte Kenntnisse, um etwas zu diesem Thema zu sagen. Walter Riester hat damals die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch Altersvorsorgezulage auf den Weg gebracht. Die Notwendigkeit für diese Maßnahme sah der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der neuerlichen Rentenreform, die eine Kürzung der staatlichen Rente um 3% vorsah.
Anspruch auf die Altersvorsorgezulage haben alle Arbeitnehmer oder Selbstständige, die einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld, Vorruheständler, Amtsträger und erwerbsgeminderte Personen können die Zulage beantragen.
Das Versicherungsunternehmen, bei dem diese private Rente abgeschlossen wurde, muss mindestens die Summe der gezahlten Beiträge garantieren. Gezahlt werden diese in Form einer lebenslangen Rente (gleichbleibend oder steigend). Falls der Antragsteller vor Ablauf der vereinbarten Garantiezeit verstirbt, wird bis zum Ablauf dieser Zeit die Rente an den Ehepartner weitergezahlt.
Interessant an der Riester-Rente ist vielleicht, dass das Geld das auf dem Riester-Sparkonto angespart wird absolut pfändungssicher ist. Außerdem kann das Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum zur Altersvorsorge bis zu 100% entnommen werden.
Um die volle Förderung zu erhalten, muss man einen Mindesteigenbeitrag einzahlen. Der liegt bei 4% des Vorjahreseinkommens. Und natürlich darf man nicht vergessen, den Antrag jährlich zu stellen!